Deskriptoren: Vermögensübernahme; Gesamtrechtsnachfolge; Einlagenrückgewähr.
Normen: § 142 UGB, § 82 GmbHG, § 879 ABGB
Durch die gleichzeitige Übertragung aller Gesellschaftsanteile an einer Kommanditgesellschaft auf eine GmbH wird die GmbH Gesamtrechtsnachfolgerin der KG.