Deskriptoren: Einbringung; verdeckte Sacheinlage, (Bar)Entnahme; Umgehung; Firmenbuch.
Normen: § 16 Abs 1 Z 5 UmgrStG, § 3 Z 15 FBG, § 15 FBG
Tatsächliche (bare) Entnahmen vor der Erbringung vermindern zunächst (nur) das Einbringungsvermögen.Deskriptoren: Einbringung; verdeckte Sacheinlage, (Bar)Entnahme; Umgehung; Firmenbuch.
Normen: § 16 Abs 1 Z 5 UmgrStG, § 3 Z 15 FBG, § 15 FBG
Tatsächliche (bare) Entnahmen vor der Erbringung vermindern zunächst (nur) das Einbringungsvermögen.