Die EU hat beschlossen, sechs bislang voneinander unabhängige gesellschaftsrechtliche Richtlinien – die Spaltungs-RL, die Zweigniederlassungs-RL, die RL über die grenzüberschreitende Verschmelzung, die Publizitäts-RL, die Verschmelzungs-RL und die Kapital-RL – in einem einheitlichen kodifizierten Rechtsakt zusammenzuführen. Diese „Richtlinie über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts“1 ist am 20.7.2017 in Kraft getreten. Auch wenn sich dadurch an der materiellen Rechtslage nichts ändert, muss sich die juristische Fachwelt mit der neuen RL auseinandersetzen.