Deskriptoren: Fruchtgenussrecht; Nutzungsrecht; Wohnrecht; Privatstiftung; Widerruf; Zuwendung.
Normen: § 15 Abs 3 EStG, § 27 Abs 5 Z 7 EStG, § 10 Abs 2 BewG, § 10 Abs 3 BewG
Werden Wirtschaftsgüter unter Vorbehalt eines Fruchtgenussrechts, eines Wohnrechts oder eines sonstigen Nutzungsrechts unentgeltlich auf eine Privatstiftung übertragen, erhält diese nur den um das Nutzungsrecht verminderten Vermögenswert zugewendet. Solche Verfügungsbeschränkungen sind im Widerrufsfalle nicht als persönliche Verhältnisse im Sinne des § 10 Abs 3 BewG anzusehen, die nach Abs 2 leg cit bei der Bewertung nach dem gemeinen Wert außer Acht zu lassen sind.