Deskriptoren: Anschaffungskosten; Betriebsausgaben; Due Diligence-Prüfung.
Normen: § 4 Abs 4 EStG, § 6 Z 2 EStG, § 203 Abs 2 UGB
Fallen Beratungskosten (hier: Due Diligence-Prüfung iZm einem Beteiligungserwerb) nach einer grundsätzlich (wenn auch noch nicht unumstößlich) gefassten Erwerbsentscheidung an und handelt es sich nicht mehr lediglich um eine Maßnahme zur Vorbereitung einer noch unbestimmten, erst später zu treffenden Erwerbsentscheidung, ist von auf die Beteiligung zu aktivierenden Anschaffungskosten auszugehen.