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Beiziehung Dritter bei Ausübung der Kontrollrechte des Kommanditisten

JudikaturGES 2016, 354 Heft 7 v. 1.10.2016

Deskriptoren: Kommanditist; Kontrollrechte.

Norm: § 166 UGB

Ein Gesellschafter ist befugt, in die Ausübung seiner Informationsrechte sachverständige Dritte einzubeziehen, die berufsrechtlich zur Geheimhaltung und Verschwiegenheit verpflichtet sind.

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