Deskriptoren: Rechtsanwalts-GmbH; Beteiligung; Gesellschafter-Ausschluss.
Norm: § 21c RAO
Eine Privatstiftung kann nur Gesellschafterin einer Rechtsanwaltsgesellschaft sein, wenn der Rechtsanwalt, dessen Angehörige unterstützt werden, gleichzeitig ebenfalls als Gesellschafter beteiligt ist. Ist dies nicht der Fall, kann eine Privatstiftung nicht Gesellschafter sein oder bleiben.