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Geschäftsführerhaftung trotz eingeholtem Rechtsgutachten

JudikaturGES 2016, 344 Heft 7 v. 1.10.2016

Deskriptoren: GmbH & Co KG; Geschäftsführerhaftung; Einlagenrückgewähr; Rechtsirrtum; Rechtsgutachten.

Norm: § 25 GmbHG (analog)

Geschäftsführer haften für die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes. Dabei schulden sie eine branchen-, größen- und situationsadäquate Bemühung, wobei sich die Situationsadäquanz des Verhaltens bei Transaktionen (auch) nach dem Transaktionswert zu richten hat.

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