Deskriptoren: Geschäftsführer-Bonus; Anteilsveräußerung; Zielgesellschaft; Einlagenrückgewähr.
Normen: § 82 GmbHG, § 879 ABGB
Die Gesellschaft hat in der Regel ein Eigeninteresse an einer für die Verfolgung des Unternehmensgegenstandes optimalen Eigentümerstruktur, die an einem dauerhaften Engagement interessiert ist.