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Privatstiftung: Parteistellung im Eintragungsverfahren; gemeinderechtliche Genehmigungspflicht

JudikaturGES 2014, 387 Heft 8 v. 1.9.2014

Normen: FBG § 15 Abs 2, Stmk Gemeindeordnung § 71

Rechtsträger, die ihre Rechtspersönlichkeit erst durch die Eintragung in das Firmenbuch erlangen, sind im Verfahren über die erste Eintragung parteifähig und werden von den vorgesehenen Organen vertreten.

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