Normen: UGB § 277, UGB § 283
Die Offenlegungspflicht trifft auch Liquidatoren.Diese können sich (regelmäßig) nicht auf fehlende Mittel berufen.Normen: UGB § 277, UGB § 283
Die Offenlegungspflicht trifft auch Liquidatoren.Diese können sich (regelmäßig) nicht auf fehlende Mittel berufen.