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Kein Herausgabeanspruch der Alleingesellschafterin gegen den (ehemaligen) Geschäftsführer auf Geschäftsunterlagen der Gesellschaft11Die Zwischenüberschriften sind redaktionell eingefügt (nichtamtlich).

JudikaturLukas FanturGES 2014, 174 Heft 4 v. 1.5.2014

Normen: GmbHG § 61 Abs 1, ABGB § 366

Eine Gesellschafterin kann vom ehemaligen Geschäftsführer nicht die Herausgabe von Unterlagen begehren, die nicht ihr, sondern der Gesellschaft, also einer dritten Person gehören.

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