Normen: GmbHG § 61 Abs 1, ABGB § 366
Eine Gesellschafterin kann vom ehemaligen Geschäftsführer nicht die Herausgabe von Unterlagen begehren, die nicht ihr, sondern der Gesellschaft, also einer dritten Person gehören.Normen: GmbHG § 61 Abs 1, ABGB § 366
Eine Gesellschafterin kann vom ehemaligen Geschäftsführer nicht die Herausgabe von Unterlagen begehren, die nicht ihr, sondern der Gesellschaft, also einer dritten Person gehören.