Dieser Beitrag widmet sich der Frage, ob die §§ 82, 83 GmbHG (Verbot der Einlagenrückgewähr) auf den Treugeber anzuwenden sind.
Deskriptoren: Treuhänder, Treugeber, Treuhandbeteiligung, Einlagenrückgewähr, Rückerstattungspflicht, Leistung aus Gesellschaftsvermögen, Haftung