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Zeitpunkt und Form des Verschmelzungsvertrages – Verbesserung der Firmenbuchanmeldung einer Verschmelzung

Gesellschaftsrecht JudikaturGES 2014, 119 Heft 3 v. 1.4.2014

AktG § 220 Abs 1, AktG § 222, AktG § 225 Abs 1

Der Verschmelzungsstichtag darf höchstens 9 Monate vor der Anmeldung der Verschmelzung liegen.Die Anmeldung der Verschmelzung darf nicht vor Abschluss des Verschmelzungsvertrages vorgenommen werden.

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