Aufsichtsratsprotokolle stellen aufgrund der Wichtigkeit ihres Inhalts meist begehrte Unterlagen dar. Der vorliegende Beitrag geht der praktisch wichtigen Frage nach, unter welchen Umständen ein Aufsichtsratsmitglied ein Recht hat, sie einzusehen. Erfordert dies immer einen Beschluss des Aufsichtsrats oder besteht auch ein Individualrecht des einzelnen Mitglieds? Können auch Abschriften verlangt werden und macht es einen Unterschied, ob es sich um Protokolle handelt, die vor dem eigenen Mandatsantritt angefertigt wurden?1