Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil SCA Group Holding Unionsrechtswidrigkeiten im niederländischen Gruppenbesteuerungssystem sowohl im Hinblick auf sogenannte Sandwichstrukturen als auch auf Schwesternkonsolidierungen erkannt. Wenngleich im Schrifttum Zweifel an der Verallgemeinerbarkeit der Aussagen des EuGH in SCA Group Holding geäußert wurden, dürften die Grundsätze der Entscheidung in gleicher Weise auch für das österreichische Gruppenbesteuerungssystem Bedeutung entfalten (siehe hierzu erster Teil Pinetz/Spies, GES 2014, S 470). Solange der österreichische Gesetzgeber seiner Bereinigungspflicht nicht nachkommt und damit keine ausdrückliche Rechtsgrundlage für eine Schwesternkonsolidierung besteht, können Steuerpflichtige sich auf den Anwendungsvorrang des Unionsrechts berufen. Welche Auswirkungen der Anwendungsvorrang dabei auf das bestehende Regelungswerk hat, soll in diesem zweiten Teil des Beitrags näher behandelt werden.