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Beschränkte Handlungsfähigkeit des Geschäftsführers bewirkt Ende der Organstellung

JudikaturGES 2014, 506 Heft 10 v. 1.12.2014

Normen: GmbHG § 15

Durch die Beschränkung der vollen und unbeschränkten Handlungsfähigkeit des Geschäftsführers endet ex lege seine Organstellung.

OGH, 09.07.2014, 7 Ob 114/14m

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