Normen: PSG § 21 Abs 2
„Arbeitspapiere“ des Stiftungsprüfers sind gegenüber anderen Stiftungsorganen und gegenüber den in der Stiftungserklärung mit Prüfungsaufgaben betrauten Personen nicht vertraulich.
OGH, 28.08.2014, 6 Ob 105/14f
Normen: PSG § 21 Abs 2
„Arbeitspapiere“ des Stiftungsprüfers sind gegenüber anderen Stiftungsorganen und gegenüber den in der Stiftungserklärung mit Prüfungsaufgaben betrauten Personen nicht vertraulich.
OGH, 28.08.2014, 6 Ob 105/14f