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Die Verwirrnisse um Mietverhältnisse zwischen Körperschaften und ihnen Nahestehenden

Angrenzendes SteuerrechtErnst Marschner, Bernhard RennerGeS 2013, 458 Heft 9 v. 15.11.2013

Der VwGH hat in einem – oft als "richtungsweisend" bezeichneten, von der Finanzverwaltung heftig applaudierten, wohl aber auch missinterpretierten – Erkenntnis hinsichtlich einer (unangemessenen) Überlassung einer Immobilie durch eine Körperschaft an den Anteilseigner ausgesprochen, auch bei Körperschaften sei ein "außerbetrieblicher Bereich", also gleichsam eine "Privatsphäre", möglich.1)1)Erk vom 20.6.2000, 98/15/0169, 0170; dazu etwa an Zeitschriftenbeiträgen Wiesner, Betriebliche oder außerbetriebliche Veranlassung bei einer Kapitalgesellschaft, RWZ 2000/74, 229; Pernegger, "Dienstwohnung" und außerbetriebliche Sphäre, ÖStZ 2002/168, 87; Bruckner, "Privatvermögen" einer Kapitalgesellschaft, Analyse und kritische Anmerkungen, ÖStZ 2003/233; Stangl, Der VwGH zur außerbetrieblichen Sphäre von Kapitalgesellschaften, ÖStZ 2005/71, 39; Pröll, Verdeckte Gewinnausschüttung "an der Wurzel" in Höhe der Anschaffungs- bzw Herstellungskosten?, UFSaktuell 2007, 336; Urtz, Neueste VwGH-Judikatur: Die Privatsphäre von Kapitalgesellschaften, GES 2007, 390; I. Mair, Die außerbetriebliche Sphäre von Kapitalgesellschaften, RdW 2012, 623, Mayr, Wirtschaftliches Eigentum und außerbetriebliche Sphäre von Kapitalgesellschaften, RdW 2013/305, 303 bzw an Monographien oder Sammelbänden Stangl, Die außerbetriebliche Sphäre von Kapitalgesellschaften (Wien 2004), 123 ff; G. Kofler, Die "außerbetriebliche Vermögenssphäre" der Kapitalgesellschaft, in FS H. Kofler (Wien 2009) 103 ff. Damit hat er aber gleichsam Geister auf den Plan gerufen, die Lehre2)2)Vgl FN 1 sowie etwa Wiesner, "Privatvermögen" einer GmbH – VwGH setzt die Judikatur zur Trennung von betrieblichem und gesellschaftsrechtlichem Vermögen fort, RWZ 2004/56, 224; Wiesner, Außerbetriebliches Vermögen einer Kapitalgesellschaft auf dem Prüfstand, RWZ 2007/37, 129; Zorn, VwGH neuerlich zum Privatvermögen einer GmbH, RdW 2007/647, 620; Renner, Neues zur Wohnraumüberlassung zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschaftern, ÖStZ 2010/563, 279; Kirchmayr/Achatz, Fremdübliche Vermietung von Luxusimmobilien – Missbrauch?, taxlex 2011, 425 bzw Rauscher, Neues zur Vermietung von Wohnimmobilien durch Kapitalgesellschaften an Gesellschafter – Verwaltungsgerichtshof bestätigt gesellschafterfreundliche Linie bei der privaten Wohnversorgung "über die eigene GmbH", SWK 15/2013, 717. und Verwaltungspraxis,3)3)KStR 2001 Rz 819 ff; KStR 2013 Rz 636 ff (dazu etwa Bodis/Lachmayer, KStR 2013 – Das Wichtigste auf einen Blick, ÖStZ2013/383, 225); Salzburger Steuerdialog 2008, GZ BMF-010216/0155-VI/6/2008 vom 5.12.2008, Pkt 2.4 zum außerbetrieblichen Bereich einer GmbH; zur Privatstiftung siehe Salzburger Steuerdialog 2010, GZ BMF-010216/0071-VI/6/2010 vom 22.10.2010, Pkt "Anschaffung einer Villa auf Mallorca durch eine Privatstiftung – Frage der Bemessung der (verdeckten) Zuwendung". aber auch er selbst4)4)Vgl etwa Erk vom 24.6.2004, 2001/15/0002; vom 26.3.2007, 2005/14/0091, vom 16.5.2007, 2005/14/0083; vom 23. 2. 2010, 2007/15/0003 sowie jüngst vom 19.3.2013, 2009/15/0215 sowie vom 20.3.2013, 2009/13/0259. nicht mehr loswerden5)5)Vgl Johann Wolfgang von Goethe, Der Zauberlehrling: "Die ich rief, die Geister, werd’ ich nun nicht los".: die Frage, wie derartige Rechtsbeziehungen, aber auch solche zwischen einer Privatstiftung und ihren Stiftern/-Begünstigten zu behandeln sind, harrt nach wie vor einer (Patent-)Lösung und verwirrt den Rechtsanwender. Der Beitrag stellt einschlägige Judikatur und deren Interpretation durch die Finanzverwaltung dar und versucht darüber hinaus insb in "Graubereichen" Analysen und Lösungsansätze zu finden.6)6)Der Focus der Darstellung liegt im Bereich der Körperschaftsteuer, obwohl sich durchaus auch Berührungspunkte mit der Umsatzsteuer ergeben.

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