Bei der Kapitalherabsetzung einer vor dem 01.01.1999 bereits eingetragenen oder zur Eintragung angemeldeten "Schilling-GmbH" ist der Gesellschaftsvertrag (Errichtungserklärung) gleichzeitig an die Bestimmungen des 1. Euro-JuBeG anzupassen. Bei der Anmeldung der beabsichtigten Kapitalherabsetzung (§ 55 Abs 1 GmbHG) muss das Stammkapital mE noch nicht in Euro-Währung eingetragen sein.