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Sonderzeichen + als Firmenbestandteil

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2013, 355 Heft 7 v. 10.9.2013

Eine Firma, die mit einem + beginnt, ist jedenfalls dann unzulässig, wenn die übrigen Firmenbestandteile eine Allerweltsbezeichnung darstellen.

§ 18 UGB

OGH 06.06.2013, 6 Ob 30/13z

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