Eine Firma, die mit einem + beginnt, ist jedenfalls dann unzulässig, wenn die übrigen Firmenbestandteile eine Allerweltsbezeichnung darstellen.
§ 18 UGB
OGH 06.06.2013, 6 Ob 30/13z
Eine Firma, die mit einem + beginnt, ist jedenfalls dann unzulässig, wenn die übrigen Firmenbestandteile eine Allerweltsbezeichnung darstellen.
§ 18 UGB
OGH 06.06.2013, 6 Ob 30/13z