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Offenlegungspflicht einer "Verein & Co KG" bzw einer (kommunalen) "Gemeinde-KG"

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2013, 352 Heft 7 v. 10.9.2013

Bei einer "Verein & Co KG" besteht ein noch größeres Schutzbedürfnis der Gesellschaftsgläubiger als bei einer GmbH & Co KG. Die Offenlegungspflicht einer "Verein & Co KG" ist daher geboten.Gesellschaften, die wirtschaftliche Unternehmungen iSd OÖ Gemeindeordnung sind, sind offenlegungspflichtig iSd § 277 ff UGB.

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