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Verjährung der Dritthaftung des Abschlussprüfers

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2013, 350 Heft 7 v. 10.9.2013

Der Vertrag zwischen Abschlussprüfer und der geprüften Gesellschaft ist ein Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter, nämlich aller potentiellen Gläubiger der Gesellschaft.

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