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Schiedsklausel im Gesellschaftsvertrag: Fortwirkung nach Beendigung der Gesellschaft

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2013, 300 Heft 6 v. 10.7.2013

Dass eine GmbH beendet wurde, führt nicht zur Wirkungslosigkeit der gesellschaftsvertraglichen Schiedsklausel.Diese gilt auch für Streitigkeiten, die nach Aufhebung der Gesellschaft entstanden sind, wenn sie mit dem Gesellschaftsverhältnis zusammenhängen.

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