Für die Änderung der Stiftungserklärung müssen grundlegend geänderte Verhältnisse im Sinne der Lehre von der Geschäftsgrundlage vorliegen.
§ 33 Abs 2 PSG
OGH 08.05.2013, 6 Ob 57/13w
Für die Änderung der Stiftungserklärung müssen grundlegend geänderte Verhältnisse im Sinne der Lehre von der Geschäftsgrundlage vorliegen.
§ 33 Abs 2 PSG
OGH 08.05.2013, 6 Ob 57/13w