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Änderung der Stiftungserklärung

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2013, 301 Heft 6 v. 10.7.2013

Für die Änderung der Stiftungserklärung müssen grundlegend geänderte Verhältnisse im Sinne der Lehre von der Geschäftsgrundlage vorliegen.

§ 33 Abs 2 PSG

OGH 08.05.2013, 6 Ob 57/13w

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