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Feststellung des Beschlussergebnisses durch Vorsitzenden der Generalversammlung - Kein Stimmverbot bei Einforderung von Stammeinlagen

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2013, 246 Heft 5 v. 10.6.2013

Bei der Wahl eines Vorsitzenden der Generalversammlung sind alle Gesellschafter stimmberechtigt, insbesondere auch solche, die bei einem der angesetzten Tagesordnungspunkte gemäß § 39 Abs 4 GmbHG vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

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