Nimmt die Zielgesellschaft selbst einen Kredit auf, um den Käufer die Mittel für den Anteilserwerb (an der Zielgesellschaft) zur Verfügung zu stellen, so verstößt dies gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr.Weiß die Bank von dieser Vorgangsweise, hat sie tatsächlich erhaltene Kreditrückzahlungen wieder herauszugeben.