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Europarechtskonformität des Zwangsstrafenverfahrens bei Verletzung der Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse

Gesellschaftsrecht AbhandlungenGeS 2013, 497 Heft 10 v. 15.12.2013

Das österreichische Zwangsstrafenverfahren, wonach bei Säumnis der Offenlegung des Jahresabschlusses ohne vorherige Aufforderung eine Mindestgeldstrafe zu verhängen ist, verstößt nicht gegen EU-Recht.

§ 283 UGB; Art 49 und 54 AEUV; Art 12 Elfte RL 89/666/EWG

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