Die Kapitalansammlungs-RL untersagt den Mitgliedstaaten den Tausch von Kapitalanteilen unter bestimmten Voraussetzungen einer Gesellschaftsteuer zu unterwerfen. Dieser Beitrag geht der Frage nach, ob der österreichische Gesetzgeber diesen unionsrechtlichen Vorgaben vollumfänglich gerecht geworden ist.