Bei einem Darlehen eines Gesellschafters an eine Gesellschaft können auch isoliert betrachtet unüblich hohe Zinsen auf Grund des damit korrespondierenden unüblich hohen Risikos (zB mangelnde Besicherung, insolvenzrechtliche Nachrangigkeit, Nachschussverpflichtung) als wirtschaftlich angemessen angesehen werden.
§ 8 KStG; § 27 EStG