vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Ausübung eines vom Stifter vorbehaltenen Widerrufs- und Änderungsrechts nach Ableben des Stifters durch Bevollmächtigte

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2012, 452 Heft 9 v. 10.11.2012

Ein dem Stifter vorbehaltenes Widerrufs- und Änderungsrecht ist zwar höchstpersönlich und damit unübertragbar, jedoch nicht vertretungsfeindlich.Bei natürlichen Personen erlischt das Recht zur Ausübung von Gestaltungsrechten jedenfalls mit dem Tod des Stifters.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!