Das Kaduzierungsverfahren ist fakultativ, sodass es im Gesellschaftsvertrag abbedungen oder die Durchsetzung des Einlageanspruches auch nach allgemeinen Regeln erfolgen kann.Ein im Gesellschaftsvertrag festgelegtes Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft aus wichtigem Grund ist zulässig, wenn die Regelung nicht gegen zwingende Gesetzesbestimmungen verstößt.