Nach den Entscheidungen des OGH in 7 Ob 77/10i und 6 Ob 28/12d stehen der Geltendmachung von Prospekthaftungsansprüchen zumindest während der solventen Gesellschaft keine gesellschaftsrechtlichen Prinzipien entgegen. Die insolvenzrechtliche Behandlung hat der OGH jedoch bewusst offen gelassen. Der folgende Beitrag greift die diesbezüglichen Ausführungen des OGH auf und geht auf deren Basis den rechtlichen Rahmenbedingungen der Befriedigung von Prospekthaftungsansprüchen in der Insolvenz nach.