Verluste und ihre Verwertung gehören zu den zentralen Fragestellungen des Steuerrechts. Dies gilt nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer Ebene. So hat der EuGH allein in den letzten acht Jahren seiner Rechtsprechung zu den direkten Steuern 13 Urteile zu Fragen nationaler Verlustverwertungsregelungen und ihrer Vereinbarkeit mit den Grundfreiheiten des AEUV gefällt.1) Die Rs Philips Electronics hat dieses Spektrum um eine weitere Facette ergänzt. Im Beitrag werden die wesentlichen Aussagen dieses Urteils dargestellt und mögliche Auswirkungen auf die österreichische Rechtslage diskutiert.