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Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts

Gesellschaftsrecht AbhandlungenElke NapokojGeS 2011, 268 Heft 6 v. 10.7.2011

In Zeiten der Finanzkrise und Basel III wird die Finanzierung von Unternehmen immer schwieriger. Häufig lassen sich solche nur durch Kapitalerhöhungen unter Ausschuss des Bezugsrechtes der bestehenden Aktionäre durchführen. In der Praxis findet man bei börsenotierten Gesellschaften häufig Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital. Dieses Instrument hat in vergangener Zeit eine gesteigerte Attraktivität erlangt. Im Folgenden sollen die rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit einer solchen Kapitalerhöhung erörtert werden.

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