Ein Anlassfall aus jüngster Zeit aktualisiert die Frage, ob und inwieweit ein Aufsichtsratsmitglied auch dann ein Vorstandsmitglied gemäß § 90 Abs 2 AktG "vertreten" kann, wenn dieses auf Wunsch des Aufsichtsrates endgültig ausscheidet. Der folgende Beitrag setzt sich mit den damit zusammenhängenden Rechtsproblemen auseinander.