Eine bloß über Einrede geltend zu machende relative Nichtigkeit ist vom Firmenbuchgericht nicht als Vorfrage zu prüfen, sondern vielmehr im streitigen Verfahren zu entscheiden.Nur eine absolute Nichtigkeit, wo der Schutz von Allgemeininteressen oder der öffentlichen Ordnung und Sicherheit beeinträchtigt wird, ist von Amts wegen wahrzunehmen.