Mit dem EStR-Wartungserlasses 20101) hat das BMF die Verwaltungsausfassung zur "Abfärbetheorie" bei Personengesellschaften präzisiert. Demnach können Personen gesell schaften zwar nur Einkünfte einer einzigen betrieblichen Einkunftsart haben. Das gleichzeitige Beziehen von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft und solchen aus vermögensverwaltenden Tätigkeiten soll jedoch möglich sein. Wie im Folgenden näher darzustellen sein wird, steht dies in Widerspruch zu dem eindeutigen Gesetzeswortlaut.