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Umgründungsbedingter Übergang offener Verlustsiebentel iSd § 12 Abs 3 Z 2 KStG

Angrenzendes SteuerrechtGeS 2011, 88 Heft 2 v. 10.3.2011

Offene Siebentel aus Teilwertabschreibung und Veräußerungsverlust einer am Spaltungsstichtag nicht mehr vorhandenen Beteiligung gehen auf die übernehmende Gesellschaft über, und zwar nach Maßgabe jener Voraussetzungen, unter denen nach § 35 UmgrStG Verlustvorträge auf die aufnehmende Gesellschaft übergehen.

VwGH 14.10.2010, 2008/15/0212
§ 35 UmgrStG

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