Ob das Bucheinsichtsrecht des GmbH-Gesellschafters die Anfertigung von Kopien generell einschließt, bleibt weiterhin offen.Im Anlassfall wird die Anfertigung von Fotokopien in Form von Digitalfotografien zuerkannt.
OGH 17.12.2010, 6 Ob 175/10v
§ 22 Abs 2 GmbH