Eine Gefährdung des Abberufungsanspruchs liegt nicht allein darin, dass eine Handlungsweise bis zur Rechtskraft des Urteils fortgesetzt werden könnte.
OGH 17.11.2010, 6 Ob 215/10a
§ 16 Abs 2 GmbHG, § 381 Z 2 EO
Aus den Entscheidungsgründen:1)
Eine Gefährdung des Abberufungsanspruchs liegt nicht allein darin, dass eine Handlungsweise bis zur Rechtskraft des Urteils fortgesetzt werden könnte.
OGH 17.11.2010, 6 Ob 215/10a
§ 16 Abs 2 GmbHG, § 381 Z 2 EO
Aus den Entscheidungsgründen:1)