Ein Mietvertrag der GmbH (Mieterin) mit einem Gesellschafter (Vermieter) ist im Umfang der Überschreitung des angemessenen Mietzinses teilnichtig.Das Verbot der Einlagenrückgewähr umfasst auch ehemalige Gesellschafter, sofern die Leistung in Hinblick auf die ehemalige Gesellschafterstellung erfolgt.