Nach den Eintragungstatbeständen "Pacht" oder "Verpachtung" sucht man in der formellen Rechtsgrundlage für die Führung des Firmenbuches, dem Firmenbuchgesetz (FBG), vergeblich. Konkrete Normen über die Eintragung eines Pachtverhältnisses in das Firmenbuch sind auch in anderen Gesetzen nicht zu finden. Vielleicht gerade deshalb bestehen bei der Verpachtung des Betriebes einer OG oder KG in der Firmenbuchpraxis unterschiedliche Praktiken. Die folgenden Eingabemuster stellen eine Variante dar, bei der eine klare Trennung zwischen der verpachtenden Gesellschaft und Pächter hergestellt wird, um Unklarheiten hintanzustellen.