Bei Personenfirmen - vor allem bei häufig vorkommenden Namen - werden verhältnismäßig geringe Unterscheidungen in der Firmenbezeichnung als genügend angesehen.Bei Sachfirmen ist ein strengerer Maßstab anzulegen, weil bei ihnen die Verwechslungsgefahr an sich größer ist, aber auch eine unbegrenzte Zahl von Bezeichnungen zur Auswahl steht.