Mit Abgabenänderungsgesetz 2010 hat der Gesetzgeber für Rechtsfragen im Zusammenhang mit Umgründungen, Unternehmensgruppen und Verrechnungspreisen verbindliche Auskunftsbescheide etabliert. Diese Auskunftsbescheide wurden in § 118 BAO gesetzlich verankert und treten mit 1.1.2011 in Kraft. In Zukunft kann der Abgabepflichtige in den genannten Rechtsbereichen zwischen einem Ersuchen um Erteilung der bereits bekannten nur eingeschränkt verbindlichen nicht-bescheidförmlichen Rechtsauskünfte und einem Ersuchen um Erlassung eines bindenden Auskunftsbescheides wählen. Nach einer Darlegung der rechtlichen Bedeutung von Auskünften der Finanzverwaltung in ihrer derzeit noch allein möglichen (relativ) unverbindlichen Form, wird auf die Neuregelung im Detail eingegangen.