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OGH: Persönliche Haftung des Geschäftsführers gemäss § 12a Abs 3 MRG

GesellschaftsrechtMartin ForesterGeS 2009, 257 Heft 7 v. 1.7.2009

Unterlässt es der Geschäftsführer einer Mieter-GmbH schuldhaft, den Vermieter unverzüglich von einer in der Gesellschaft eingetretenen entscheidenden Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten iSd § 12a Abs 3 MRG zu verständigen, so wird er persönlich dem Vermieter schadenersatzpflichtig, insoweit dieser im Rahmen seines Ersatzanspruchs gegen die GmbH nicht voll befriedigt werden kann.

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