Das Aktienrechts-Änderungsgesetz (AktRÄG) 2009 wurde mit BGBl I 2009/71 am 31. Juli 2009 kundgemacht und trat mit 1. August 2009 in Kraft. Gegenüber dem Ministerialentwurf (MinEntw) vom Oktober 20081)) haben sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren einige Änderungen ergeben. Der vorliegende Beitrag stellt die wichtigsten Neuerungen vor.