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Aktienrechts-Änderungsgesetz beschlossen! - Die wichtigsten Neuerungen

GesellschaftsrechtThomas BachnerGeS 2009, 248 Heft 7 v. 1.7.2009

Das Aktienrechts-Änderungsgesetz (AktRÄG) 2009 wurde mit BGBl I 2009/71 am 31. Juli 2009 kundgemacht und trat mit 1. August 2009 in Kraft. Gegenüber dem Ministerialentwurf (MinEntw) vom Oktober 20081)1)233/ME (XXIII. GP), abrufbar unter http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIII/ME/ME_00233/pmh.shtml . Dazu Bachner/Brix, Das neue Recht der Hauptversammlung, RdW 2008, 632; Schrank/Stadler, ARÄG 2009 - Die neue Hauptversammlung, GeS 2008, 384; Reich-Rohrwig/Moser, MinEntw zum Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009, ecolex 2009, 38; Gurmann/Thaler, Aufzeichnung und öffentliche Übertragung der Hauptversammlung, GeS 2009, 52; speziell zur Satzungsanpassung bei börsenotierten Gesellschaften Bydlinski/Bachner, Aktienrechts-Änderungsgesetz - Der Übergang in das neue Regime, GeS 2009, 88.) haben sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren einige Änderungen ergeben. Der vorliegende Beitrag stellt die wichtigsten Neuerungen vor.

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