Wird das Vermögen einer Personengesellschaft im Wege der Anwachsung auf eine andere Personengesellschaft übertragen, stellt dies keinen Zusammenschluss gem Art IV UmgrStG dar. Die Grunderwerbsteuer für übertragene Grundstücke ist daher von einer etwaigen Gegenleistung und nicht vom zweifachen Einheitswert zu bemessen.
VwGH 29.1.2009, 2008/16/0126 § 1 Abs 1 Z 2 GrEStG §§ 23, 26 Abs 4 UmgrStG § 142 UGB/HGB