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UFS: Entstehung des Abgabenanspruches bei der Gesellschaftsteuer

SteuerrechtFranz AlthuberGeS 2009, 192 Heft 5 v. 1.5.2009

Wird die Gesellschaftsteuer vor der Entstehung des Abgabenanspruches selbst berechnet und eine Selbstberechnungserklärung ausgestellt, um eine Eintragung im Firmenbuch zu ermöglichen, so ist der Selbstberechnung die voraussichtliche Höhe der Abgabe zu Grunde zu legen. Wird eine Kapitalerhöhung nicht ins Firmenbuch eingetragen, so ist die Steuerschuld nicht entstanden. Die nach § 10a Abs 2 KVG selbst berechnete Steuer ist daher auf Antrag im Sinne gemäß § 10a Abs 7 KVG zu erstatten. § 201 BAO ist aufgrund der Spezialbestimmungen des KVG nicht anzuwenden.

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