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Tagungsbericht zum 30. Berliner Steuergespräch "Besteuerung der öffentlichen Hand"

SteuerrechtAndreas Richter, Berthold WellingGeS 2009, 198 Heft 5 v. 1.5.2009

Die öffentliche Hand betätigt sich in vielfacher Weise als Wirtschaftsteilnehmer, etwa durch den Betrieb von Flughäfen und Krankenhäusern oder als Träger von Banken und Sparkassen. Partiell steuerpflichtig ist eine öffentliche Einrichtung mit ihren Betrieben gewerblicher Art, während die Hoheitsbetriebe von der Steuerpflicht ausgenommen sind. Derzeit steht der kommunale Querverbund im Mittelpunkt des Interesses. Der BFH hielt es in einem Urteil aus dem Jahr 2007 für unzulässig, den dauerdefizitären Betrieb eines Hallenbades mit Gewinnen einer Grundstücksgesellschaft zu verrechnen. Die Bundesregierung indessen will den Querverbund durch das Jahressteuergesetz 2009 stärken, indem sie eine steuerliche Zusammenfassung einzelner öffentlicher Betriebe ermöglicht. Ob dieser gesetzgeberische Eingriff Bestand haben wird, ist angesichts europarechtlicher Bedenken ungewiss. Das 30. Berliner Steuergespräch am 9. Februar 2009 unter der Moderation von Prof. Dr. Claus Lambrecht, LL.M.1)1)Prof. Dr. Claus Lambrecht, LL.M. ist Präsident des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg, Cottbus. schaffte ein Diskussionsforum zum Austausch zwischen Steuerwissenschaft und -praxis. Neben Frau Karin Heger2)2)Karin Heger ist Richterin am Bundesfinanzhof, München. und Herrn Prof. Dr. Rainer Hüttemann3)3)Prof. Dr. Rainer Hüttemann ist Professor für Bürgerliches Recht, Handels-, Bilanz- und Steuerrecht und Geschäftsführender Direktor des Instituts für Steuerrecht der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. erörterten Frau Prof. Dr. Birgit Weitemeyer4)4)Prof. Dr. Birgit Weitemeyer ist Inhaberin des Lehrstuhls für Steuerrecht und Direktorin des Instituts für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen an der Bucerius Law School, Hamburg., Herr Prof. Dr. Jochen Hundsdoerfer5)5)Prof. Dr. Jochen Hundsdoerfer ist Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Freien Universität Berlin. sowie Herr Peter Kurth6)6)Peter Kurth ist Senator a.D. und Mitglied des Vorstandes der ALBA AG, Berlin. die Besonderheiten der Besteuerung der öffentlichen Hand in steuersystematischer, steuerpraktischer und europarechtlicher Hinsicht.

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